Die Behandlung ist ganzheitlich gemäss den klassischen homöopathischen Prinzipien (nach Hahnemann) in akuten und chronischen Fällen. Vom Neugeborenen bis ins hohe Lebensalter öffnet sich ein weites Feld für die individuelle homöopathische Begleitung des Patienten.
Die Abrechnung erfolgt privat [privatversichert, zusatzversichert oder selbstzahlend] nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Konsultationen erfolgen nach telefonischer Terminvereinbarung. In der Regel wird mit einer weitreichenden ein- bis zweistündigen Erstanamnese begonnen. Entsprechend dem weiteren Verlauf werden kürzere Folgeanamnesen geführt, um die Fallentwicklung unter der homöopathischen Therapie beobachten und immer wieder beurteilen zu können.
Oliver Altena
Homöopathie
Notfallmedizin
Allgemeinmedizin
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